Lizenzbedingung

Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer betreffend die von fotoart-shop.com bezogenen Werke

Präambel

Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen die Nutzer die von den Urhebern auf der Plattform FOTOART-SHOP.com (nachfolgend: „fotoart“) die zur Verfügung gestellten Werke verwenden dürfen. Durch den Abschluss des Vertrages stimmt der Nutzer der Einbeziehung dieser Lizenzbedingungen zu.   


I. Lizenzeinräumung    

Der Urheber gewährt dem Nutzer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der Werke, die Gegenstand des geschlossenen Vertrags sind, für die unter II. genannten Zwecke.         

II. Umfang der Lizenz   

Sofern eine die Lizenzierung zu redaktionellen Zwecken erfolgt ist, ist eine Verwendung der Werke um kommerziellen Kontext unzulässig. Eine kommerzielle Verwendung liegt im Falle der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke auch dann vor, wenn auf der betreffenden Internetseite, in die das Lichtbild eingebunden ist, Werbebanner geschaltet sind. Im Falle einer kommerziellen Nutzung ist die Werkverwendung in allen erdenklichen Arten und Weisen möglich. Die öffentliche Zugänglichmachung einer bearbeiteten Version des Werks bedarf der Zustimmung des Urhebers.     

III. Urheberbenennung         

Soweit der Urheber im Rahmen der gewählten Lizenz auf eine Urhebernennung verzichtet, ist eine solche seitens des Nutzers nicht geschuldet. Im Übrigen hat der Nutzer den Urheber am Bild selbst oder auf der gleichen Seite in folgender Form zu bezeichnen: 

 

© Thommy Weiss / fotoart-shop.com    

Eine Urheberbenennung via Mouseover oder Alt-Tag ist nicht ausreichend. Erfolgt die Bildverwendung nicht direkt am Bild selbst, hat der Nutzer sicherzustellen, dass die Zuordenbarkeit der Urhebernennung zum Werk gegeben ist. Im Falle einer Bildverwendung verpflichtet sich der Nutzer, „fotoart-shop.com“ als Teil des Urheberrechtshinweises mit einem Link auf https://fotoart-shop.com zu verlinken.      

IV. Entfall des Nutzungsrechts bei unautorisierter Verwendung        


Bei unautorisierter Bildverwendung, d.h. bei einem Überschreiten der Nutzungsbefugnisse oder bei einem Unterlassen der Urheberbenennung, obgleich dies vertraglich nicht vereinbart ist, entfällt das Nutzungsrecht an dem Werk. 

V. Gerichtsstand 

Soweit zulässig, wird im Falle von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag München als Gerichtsstand vereinbart.


Stand: März 2021